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   BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54   

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https://dejure.org/1956,890
BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54 (https://dejure.org/1956,890)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1956 - I ZR 98/54 (https://dejure.org/1956,890)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1956 - I ZR 98/54 (https://dejure.org/1956,890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 749
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 755/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54
    Die Fortgeltung des Gesetzes mit Ausnahme einiger typisch nationalsozialistischer Vorschriften ist in Rechtslehre und Rechtsprechung fast einhellig bejaht worden (BGH Urteil vom 28. April 1953 - 1 StR 755/52 - L-M § 1 RBerG Nr. 1 und die dort zitierten Entscheidungen; Erbs, Strafrechtliche Nebengesetze, Vorbemerkung, Anm. 3 zu § 1 RBerG; vgl. auch Stein-Jonas 18. Aufl. § 157 ZPO Anm. I 1 und Urteil des Senats vom 6. Juli 1954 = BGHZ 15, 315 ff).

    Die Fortgeltung dieser Vorschrift und ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz hat der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung vom 28. April 1953 a.a.O. anerkannt.

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54
    Denn dem Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz, dessen Verletzung das Berufungsgericht angenommen hat, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Charakter eines Schutzgesetzes zu (BGHZ 15, 315 [317]).

    Die Fortgeltung des Gesetzes mit Ausnahme einiger typisch nationalsozialistischer Vorschriften ist in Rechtslehre und Rechtsprechung fast einhellig bejaht worden (BGH Urteil vom 28. April 1953 - 1 StR 755/52 - L-M § 1 RBerG Nr. 1 und die dort zitierten Entscheidungen; Erbs, Strafrechtliche Nebengesetze, Vorbemerkung, Anm. 3 zu § 1 RBerG; vgl. auch Stein-Jonas 18. Aufl. § 157 ZPO Anm. I 1 und Urteil des Senats vom 6. Juli 1954 = BGHZ 15, 315 ff).

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54
    Auch die Absicht des Beklagten, den Wettbewerb zu fördern (vgl. BGHZ 3, 270 [277]), hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum festgestellt.
  • BGH, 13.12.1955 - I ZR 20/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54
    Zielt die Tätigkeit des Beklagten hiernach auf die unmittelbare Förderung einer Angelegenheit ab, bei der das Schwergewicht auf der rechtlichen Erörterung liegt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1955 - I ZR 20/54 -), so folgt daraus, daß der Beklagte einer Erlaubnis für seine rechtsberatende Tätigkeit bedurfte.
  • BGH, 28.01.1955 - I ZR 88/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. BGH GRUR 1955, 390 [397]), ist die Frage der Wiederholungsgefahr eine Tatfrage und unterliegt in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter.
  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 155/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54
    Das Berufungsgericht war zu einer solchen Folgerung um so mehr berechtigt, als der Beklagte seine Unterlassungspflicht im Verlaufe des Rechtsstreits niemals anerkannt, sondern auf seinem auch auf das sachliche Recht gestützten Abweisungsantrag bestanden hat (Urteil vom 11. Juli 1952 - I ZR 155/51 - L-M zu § 3 UnlWG Nr. 8).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    In der Rechtsprechung sind deshalb auch bisher keine Bedenken dagegen erhoben worden, die Prozeßführungsbefugnis des Klägers in diesem Rahmen zu bejahen (vgl. BGHZ 15, 315 = HJW 1955, 422; NJW 1956, 591 - Klage einer Anwaltskammer - NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; BGHZ 38, 71).

    Ihre Tätigkeit ist geeignet, ihr im geschäftlichen Verkehr auf Kosten dieses Personenkreises einen Vorteil zu verschaffen, gleichgültig, wie groß der Kreis derjenigen gewesen wäre, die in keinem Falle einen Anwalt oder einen Rechtsberater mit den notwendigen Maßnahmen betraut haben würden (BGH NJW 1956, 749, 750) [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54].

    In einem derartigen Falle handelt gegen die guten wettbewerblichen Sitten, wer die erlaubnispflichtige Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt (BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; vgl. auch BGHZ 22, 167, 181 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel).

    Es genügt, daß der Zuwiderhandelnde die Umstände kennt, die sein Verhalten zu einem unlauteren machen; ein rechtlicher Irrtum über die Geltung und Tragweite des Rechtsberatungsgesetzes würde dem Unterlassungsanapruch nicht entgegenstehen (BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; RG MuW XXXIII, 113, 114).

  • BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99

    Zur Anwendbarkeit von RBerG Art 1 § 1, UWG § 1 auf eine Fernseh- und eine

    In Zuwiderhandlungen gegen das Rechtsberatungsgesetz sieht die Rechtsprechung, ohne dass weitere Umstände hinzutreten müssten, die Wettbewerbswidrigkeit der gegen das Gesetz gerichteten und deshalb als sittenwidrig eingeordneten Handlungsweise (vgl. BGH, NJW 1956, S. 749; NJW 1967, S. 1558; stRspr).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 4 U 139/07

    Privathaftpflichtversicherung: Abgrenzung von Verwahrungsvertrag und Gefälligkeit

    Zur Abgrenzung zwischen einer den Versicherungsschutz nicht ausschließenden bloßen Gefälligkeit und einem besonderen Verwahrungsvertrag ist - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt - auf die Grundsätze abzustellen, die der BGH bereits in einem Urteil vom 22.06.1956 - I ZR 98/54 - entwickelt hat.
  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65

    Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Umfang der

    Dem Berufungsgericht ist ferner darin beizutreten, daß eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes zugleich als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist; denn Verstöße gegen ein Gesetz, das - wie das Rechtsberatungsgesetz - durch den Erlaubniszwang die Grenzen des zulässigen Wettbewerbs auf einem bestimmten Gebiet festlegt und das damit zugleich die als schutzwürdig anerkannten Interessen eines Berufsstandes schützt, stellen nach anerkannter Rechtsprechung stets ein wettbewerbswidriges Verhalten dar (vgl. BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54] - Rechtsberatung in Lastenausgleichssachen; GRUR 1961, 418 - Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer; ferner BGHZ 22, 167, 181 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittelvertrieb).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

    Der Bundesgerichtshof hat auch sonst im Rahmen der Beurteilung eines Gesetzesverstoßes nach § 1 UWG auf den unmittelbar wettbewerbsrechtlichen Charakter der übertretenen Vorschriften nur dann entscheidend abgestellt, wenn es um den Schutz besonders wichtiger Interessen ging, wie etwa den Schutz der Rechtspflege (BGH NJW 1956, 749, 750 - Beratung in LA-Sachen; GRUR 1961, 418 - Rechtsschutzversicherung) oder den Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden (BGH GRUR 1965, 373, 375 - Blockeis II).
  • BGH, 08.05.1970 - I ZR 62/68

    Schuldenregulierungs-Aufträge als erlaubnispflichtige Besorgung fremder

    Dabei kann der Revision darin zugestimmt werden, daß die begrenzte Zielsetzung und der Ausnahmecharakter des Rechtsberatungsgesetzes eine einschränkende Auslegung rechtfertigen können (vgl. BGHZ 38, 71, 85 [BGH 28.06.1962 - I ZR 32/61] - Haftpflichtversicherer; NJW 1967, 1562 - Versicherungsmakler) und daß das Gesetz insbesondere nicht auf eine rein wirtschaftsberatende Tätigkeit zu erstrecken ist (BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54] - Lastenausgleich; Schorn, Die Rechtsberatung, 2. Aufl. S. 87, 100).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 69/55

    Rechtsmittel

    Zu der auch vom Berufungsgericht angenommenen Fortgeltung des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I, 1478) hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 1956 (NJW 1956, 749) Stellung genommen.
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